Ja, die Deutsche Rentenversicherung kann Ihnen auf Antrag eine Fahrtkostenpauschale erstatten. Hierfür steht das Formular G4860 zur Verfügung. Die Erstattung erfolgt in der Regel direkt durch Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger.
Ja, die Deutsche Rentenversicherung kann Ihnen auf Antrag eine Fahrtkostenpauschale erstatten. Hierfür steht das Formular G4860 zur Verfügung. Die Erstattung erfolgt in der Regel direkt durch Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger.