Ja, Angehörige können gelegentlich, aber immer erst nach vorheriger Absprache, in einzelne Therapiesitzungen mit einbezogen werden. Dies kann dann das Verständnis füreinander stärken und Ihren Weg stützen.

Eine explizite Paartherapie gehört aber nicht zum Versorgungsauftag der Krankenversicherungsträger und kann immer nur in der Selbstzahler-Modalität wahrgenommen werden.